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CE Kennzeichnungspflicht

CE Kennzeichnungspflicht
Seit der Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt vom 01.04.2005 und im Bundesanzeiger vom 27.04.2005 dürfen die europäischen Mauersteinnormen der Normenreihe DIN EN 771 in Deutschland angewandt werden. Das betrifft insbesondere die nachfolgenden Produktnormen:
DIN EN 771-1 für Mauerziegel
DIN EN 771-2 für Kalksandsteine
DIN EN 771-3 für Betonsteine und
DIN EN 771-4 für Porenbetonsteine

Sie regeln europaweit die grundsätzlichen Vorgaben zu Ausgangsstoffen und Herstellung, Anforderungen und Beschreibung sowie Kennzeichnung und Prüfung der Mauersteine. Damit ist es - nach langen Jahren mühevoller Harmonisierung - gelungen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass Mauersteine aus EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden können.

Mit der europaeinheitlichen CE-Kennzeichnung weisen Hersteller die Übereinstimmung ihrer Produkte mit den europäischen Mauersteinnormen nach. Handel, Planer und Bauherren sollen die Leistungskennwerte der Bauprodukte schnell erkennen können.

Weil in den deutschen Bemessungsnormen die Angabe der Leistungskennwerte von denen der europäischen Produktnormen abweicht, wird dieses Ziel in Deutschland jedoch erst erreicht sein, wenn die Bemessungsnormen ebenfalls europaweit geregelt sind. Unabhängig davon, ob der Mauerstein in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat produziert wurde, müssen die Bauaufsicht und Baubeteiligten die vom Hersteller mit dem CE-Zeichen ausgewiesenen (deklarierten) Werte im jeweiligen Lieferland akzeptieren.

 
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