Zur vorbereitenden Bauleitplanung gehört der
Flächennutzungsplan, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung in einer
Gemeinde in den Grundzügen darstellt. Er ist die Grundlage, aus dem der
Bebauungsplan entwickelt wird. Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde
durch Beschluss aufgestellt, er muss öffentlich ausgelegt und von der höheren
Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Seine Darstellungen sind aber noch nicht
bindend. Endgültig in seinen Festlegungen zur Bebaubarkeit des erfassten
Gebiets ist erst der Bebauungsplan.