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Estrich

Estrich

Wenn bestimmte Nutzungsanforderungen an den Fußboden bestehen (Schallschutz, Wärmeschutz) muss zwischen der Rohdecke oder der Bodenplatte und dem Fuß­bodenbelag eine entsprechende Wärme­und/oder Trittschalldämmung eingebaut werden. Darauf wird in schwimmender Verlegung („schwimmender Estrich" – d. h. ohne Kontakt zum Rohboden und zu den umgebenden Wänden) ein Estrich nass, als Zementestrich oder Kunstharzestrich o. ä. oder als Trockenestrich, miteinander ver­klebte Flächenelemente mit Nut und Feder oder mit spezieller Clip-Verbindung, auf der Dämmung eingebaut. In der Industrie beste­hen oftmals erhöhte mechanische Anforde­rungen an den Fußboden, dann wird ein Hartstoffestrich mit entsprechenden Zu­schlagstoffen eingebaut.

 
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