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Estrich
Wenn bestimmte Nutzungsanforderungen an
den Fußboden bestehen (Schallschutz, Wärmeschutz) muss
zwischen der Rohdecke oder der Bodenplatte und dem
Fußbodenbelag eine entsprechende Wärmeund/oder
Trittschalldämmung eingebaut werden. Darauf wird in schwimmender
Verlegung („schwimmender Estrich" – d. h. ohne Kontakt zum
Rohboden und zu den umgebenden Wänden) ein Estrich nass, als
Zementestrich oder Kunstharzestrich o. ä. oder als
Trockenestrich, miteinander verklebte Flächenelemente mit
Nut und Feder oder mit spezieller Clip-Verbindung, auf der Dämmung
eingebaut. In der Industrie bestehen oftmals erhöhte
mechanische Anforderungen an den Fußboden, dann wird ein
Hartstoffestrich mit entsprechenden Zuschlagstoffen eingebaut.
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