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Einheitspreisvertrag
Der Einheitspreisvertrag ist der
Normaltyp des Bauvertrages. Vertragspreis ist dabei nur der
Einheitspreis jeder Teilleistung. nicht der Positionspreis (Menge mal
Einheitspreis der Mengeneinheit) oder die Angebotssumme
(Summe aller Positionspreise), denn diese Beträge hängen
von der tatsächlich ausgeführten Menge ab, die erst
nach Ausführung durch Aufmaß ermittelt werden kann. In dem
Leistungsverzeichnis, welches dem Bauvertrag zugrunde liegt,
sind die Mengen projektierte Werte und damit
vorläufig. Bei der Abrechnung nach
Einheitspreisen hat der Unternehmer den tatsächlich
von ihm erbrachten Umfang seiner Bauleistung (Mengen und Massen)
darzulegen und ggf. zu beweisen.
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