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Einheitspreisvertrag

Einheitspreisvertrag

Der Einheitspreisvertrag ist der Normaltyp des Bauvertrages. Vertragspreis ist dabei nur der Einheitspreis jeder Teilleistung. nicht der Positionspreis (Menge mal Ein­heitspreis der Mengeneinheit) oder die An­gebotssumme (Summe aller Positionspreise), denn diese Beträge hängen von der tatsäch­lich ausgeführten Menge ab, die erst nach Ausführung durch Aufmaß ermittelt werden kann. In dem Leistungsverzeichnis, wel­ches dem Bauvertrag zugrunde liegt, sind die Mengen projektierte Werte und damit vorläufig. Bei der Abrechnung nach Ein­heitspreisen hat der Unternehmer den tat­sächlich von ihm erbrachten Umfang seiner Bauleistung (Mengen und Massen) darzule­gen und ggf. zu beweisen.

 
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