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Baulast Die Baulast ist eine öffentlich rechtliche Last, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ergibt. Beispiel Grundstücks-Befahrung: Ein Grundstückseigentümer duldet, dass der Nachbar seinen Boden zur Überfahrt auf das eigene Grundstück nutzt. Damit das nicht an die gute Laune des Eigentümers geknüpft bleibt, gibt dieser eine entsprechende Erklärung gegenüber der Baubehörde ab, die ins Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Für den Käufer eines Grundstücks kann das bedeuten, dass es nur eingeschränkt bebaubar ist. Beispiel Abstandsfläche: Abstandsflächen des Nachbarn werden auf's eigene Grundstück übernommen, damit der seine Baupläne verwirklichen kann. Hat der Voreigentümer eine Baulast eintragen lassen, muss der Käufer nicht nur die eigene Abstandsfläche einhalten, sondern auch die vom Vorbesitzer vereinbarte. Deshalb sollte man vor Vertragsabschluss nicht nur einen Blick ins Grundbuch, sondern auch ins Baulastenverzeichnis werfen.
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