|
Baugenehmigungsverfahren Ohne schriftliche Erklärung der zuständigen Baubehörde ist die Errichtung, die Veränderung oder der Abriss von Gebäuden nicht gestattet. Anhand des eingereichten Antrags prüft die Behörde, ob dem Bauvorhaben derzeit geltende öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, beispielsweise Auflagen nach dem Bebauungsplan. Die einzureichenden Unterlagen umfassen neben dem Antrag auf Baugenehmigung Baubeschreibung, Baupläne, Lageplan und so weiter; sie müssen in zwei- bis dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden.
|