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Aufmaß Anhand des sogenannten Aufmaßes wird die erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfaßt und bei der Endabrechnung zugrunde gelegt. Bei Festpreisvereinbarungen entfällt die Aufmaß-Abrechnung. Berechnungsgrundlage für das Aufmaß ist die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).
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