Handelt es sich um ein individuell durch einen Planer oder
Architekten geplantes Gebäude, wird nach Erteilen der Baugenehmigung die Werk-
oder Ausführungsplanung auf der Basis der Entwurfsplanung (und eventueller
Korrekturen in der Genehmigungsphase) erstellt. Sie umfasst den Rohbau und den
Ausbau und liefert ausführungsreife Zeichnungen und Unterlagen für die
Bauausführenden in der Vorfertigung und auf der Baustelle (25 % des
Gesamthonorars). Fachingenieure liefern die Unterlagen zur Gebäudetechnik und
den Außenanlagen. Anhand der fertigen Ausführungspläne erfolgt anschließend die
Vorbereitung der Vergabe.