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Baubetreuung
Ein Baubetreuer übernimmt die
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden
Namen und für fremde Rechnung. Ein Baubetreuungsvertrag ist ein
Geschäftsbesorgungsvertrag (siehe BGB § 675), in dem
der Baubetreuer sich verpflichtet, im Namen und für Rechnung des
Bauherrn die Planung, Durchführung und Abrechnung des
Bauvorhabens zu übernehmen. Das heißt, der Bauherr
übergibt dem Baubetreuer eine umfassende Vollmacht zum Abschluss
von Verträgen mit allen am Bau Beteiligten. Es entstehen aber
direkte vertragliche Beziehungen zwischen dem Bauherren als
Auftraggeber und den jeweiligen Vertragspartnern, der
Baubetreuer ist juristisch ein Vermittler. Die gewerbliche
Baubetreuung ist erlaubnispflichtig (§ 34c Gewerbeordnung). Zum
Schutze der Käufer gilt die Makler-und Bauträgerverordnung
(MaBV) deren intensives Studium vor Abschluss eines
Baubetreuungsvertrages angeraten erscheint. Der Baubetreuer ist
nicht zu verwechseln mit dem Bauträger.
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