Top Module Empty
powered_by.png, 1 kB

Baubetreuung

Baubetreuung

Ein Baubetreuer übernimmt die Vorberei­tung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung. Ein Baubetreuungsvertrag ist ein Geschäfts­besorgungsvertrag (siehe BGB § 675), in dem der Baubetreuer sich verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bauherrn die Planung, Durchführung und Abrechnung des Bauvorhabens zu übernehmen. Das heißt, der Bauherr übergibt dem Baubetreuer eine umfassende Vollmacht zum Abschluss von Verträgen mit allen am Bau Beteiligten. Es entstehen aber direkte vertragliche Bezie­hungen zwischen dem Bauherren als Auf­traggeber und den jeweiligen Vertragspart­nern, der Baubetreuer ist juristisch ein Ver­mittler. Die gewerbliche Baubetreuung ist erlaubnispflichtig (§ 34c Gewerbeordnung). Zum Schutze der Käufer gilt die Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV) deren intensives Studium vor Abschluss eines Bau­betreuungsvertrages angeraten erscheint. Der Baubetreuer ist nicht zu verwechseln mit dem Bauträger.

 
< zurück   weiter >
© 2012 Dachdecker Solaranlagen Portal
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.