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Bauantrag/Bauantragsunterlagen |
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Bauantrag/Bauantragsunterlagen
Der Bauantrag steht für
genehmigungspflichtige Bauvorhaben am Anfang des
Baugenehmigungsverfahrens. Dafür ist die Verwendung
der in den einzelnen Bundesländern vorgeschriebenen
amtlichen Vordrucke erforderlich. Der Antragsteller, das ist immer
der Bauherr und nicht der Planer oder Architekt, hat alle für
die erstrebte Entscheidung erforderlichen Angaben klar und
eindeutig zu machen und auch neben den vorgeschriebenen
Bauvorlagen weitere notwendige Unterlagen beizubringen, das kann
z. B. ein Lärmschutzgutachten sein. Diese Bauantragsunterlagen
werden, geregelt in der LBO, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
eingereicht.
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