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Bauantrag/Bauantragsunterlagen

Bauantrag/Bauantragsunterlagen

Der Bauantrag steht für genehmigungs­pflichtige Bauvorhaben am Anfang des Bau­genehmigungsverfahrens. Dafür ist die Ver­wendung der in den einzelnen Bundeslän­dern vorgeschriebenen amtlichen Vordrucke erforderlich. Der Antragsteller, das ist immer der Bauherr und nicht der Planer oder Ar­chitekt, hat alle für die erstrebte Entschei­dung erforderlichen Angaben klar und ein­deutig zu machen und auch neben den vor­geschriebenen Bauvorlagen weitere not­wendige Unterlagen beizubringen, das kann z. B. ein Lärmschutzgutachten sein. Diese Bauantragsunterlagen werden, geregelt in der LBO, bei der unteren Bauaufsichtsbe­hörde eingereicht.

 
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