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Mechanische Beanspruchungen

Mechanische Beanspruchungen

(1)       Mechanische Beanspruchungen entstehen aus der Baukonstruktion, durch Bewegungen von Bau­teilschichten, durch Wind, Einwirkungen während der Bauzeit sowie Nutzung.

(2)       Beanspruchungen aus der Baukonstruktion treten infolge Setzungen und/oder Erschütterungen, Spannungen in der Tragkonstruktion sowie durch Abbinde- oder Trocknungsvorgänge auf.

(3)       Beanspruchungen durch Bewegungen einzel­ner Bauteilschichten entstehen durch z. B. Vibratio­nen, Schubkräfte und werkstoffbedingte oder thermi­sche Formänderungen.

(4)       Beanspruchungen durch Wind erfolgen als Winddruck oder Windsog.

(5)       Beanspruchungen durch Einwirkungen wäh­rend der Bauzeit ergeben sich z. B. durch Baustel­lenbetrieb oder Arbeiten von anderen Gewerken.

(6)       Beanspruchungen durch Nutzung von Bau­teilflächen erfolgt z. B. durch Begehen oder Befahren von Terrassen, Grünanlagen, Parkdecks o. ä.

(7)       Nach baupraktischen Gesichtspunkten kann unterteilt werden in mäßige und hohe mechanische Beanspruchungen.

(8)       Mäßige mechanische Beanspruchung liegt vor, wenn Bauteilschichten oder Werkstoffe auf einer fe­sten Unterlage aufliegen und keinen außergewöhn­lichen Bewegungen, Belastungen, Kräften oder Spannungen ausgesetzt sind.

(9)       Hohe mechanische Beanspruchung liegt vor, wenn Bauteilschichten und Werkstoffe auf schwin­gungsanfälligen und/oder weichen Unterlagen auf­liegen oder Windlasten, flächigen Spannungen, Schwingungen, Bewegungen, Schub bzw. Scher­kräften, hohen Punktlasten oder Nutzungsanforde­rungen ausgesetzt sind.

 
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