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Mechanische Beanspruchungen (1) Mechanische Beanspruchungen entstehen aus der Baukonstruktion, durch Bewegungen von Bauteilschichten, durch Wind, Einwirkungen während der Bauzeit sowie Nutzung. (2) Beanspruchungen aus der Baukonstruktion treten infolge Setzungen und/oder Erschütterungen, Spannungen in der Tragkonstruktion sowie durch Abbinde- oder Trocknungsvorgänge auf. (3) Beanspruchungen durch Bewegungen einzelner Bauteilschichten entstehen durch z. B. Vibrationen, Schubkräfte und werkstoffbedingte oder thermische Formänderungen. (4) Beanspruchungen durch Wind erfolgen als Winddruck oder Windsog. (5) Beanspruchungen durch Einwirkungen während der Bauzeit ergeben sich z. B. durch Baustellenbetrieb oder Arbeiten von anderen Gewerken. (6) Beanspruchungen durch Nutzung von Bauteilflächen erfolgt z. B. durch Begehen oder Befahren von Terrassen, Grünanlagen, Parkdecks o. ä. (7) Nach baupraktischen Gesichtspunkten kann unterteilt werden in mäßige und hohe mechanische Beanspruchungen. (8) Mäßige mechanische Beanspruchung liegt vor, wenn Bauteilschichten oder Werkstoffe auf einer festen Unterlage aufliegen und keinen außergewöhnlichen Bewegungen, Belastungen, Kräften oder Spannungen ausgesetzt sind. (9) Hohe mechanische Beanspruchung liegt vor, wenn Bauteilschichten und Werkstoffe auf schwingungsanfälligen und/oder weichen Unterlagen aufliegen oder Windlasten, flächigen Spannungen, Schwingungen, Bewegungen, Schub bzw. Scherkräften, hohen Punktlasten oder Nutzungsanforderungen ausgesetzt sind.
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