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Nutzung

Nutzung

(1)       Gebäudenutzung ergibt sich durch die vorhan­dene oder geplante Nutzung, z. B. durch Wohnen, Arbeiten oder Lagern.

(2)       Genutzte Flächen sind Bauteilflächen, die für den Aufenthalt von Personen oder für die Nutzung durch Verkehr vorgesehen sind.

(3)       Nicht genutzte Flächen sind Bauteilflächen, die nur gelegentlich betreten werden sollen, z. B. zum Zwecke der Wartung und Instandhaltung.

 
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