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Hausschwamm

Hausschwamm
Serpular Lacrimans [Wulf.ex Fr.] = Echter Hausschwamm
In den vergangenen Jahren hat die Ausbreitung des holzzerstörenden Pilzes zugenommen. Der Echte Hausschwamm ist oft erst nach größerer Schädigung der Holzkonstruktion erkennbar und stellt so eine zum Teil beträchtliche Gefährdung für die Gesundheit des Menschen und Tiere dar, da die Gebäude auch vollständig zerstört werden können. Das besondere an ihm ist, er wächst auch auf trockenem Holz, versteckt sich in verdeckten Bereichen (Hohlräume) und wird meist erst sehr spät festgestellt. Die erfolgreiche Bekämpfung oder eine schadensfreie Bauausführung ist nicht nur ein privat-rechtliches sondern auch eine öffentlich-rechtliches Anliegen. Hierzu ist z.B. in der Sächsischen Bauordnung § 16 (2) beim Vorkommen des Echten Hausschwamms eine Meldepflicht verankert.
Der Befall durch holzzerstörende Pilze und Insekten erfordert eine erhöhte Feuchtigkeit, Kohlenstoff- Verbindungen als Energielieferant sowie andere Nährsubstanzen (Eiweiße, Fette) z.B. im Holz ca. ein Anteil von 5%. Gemäß der DIN 1052 (Holzbau) sollte die Ausgleichsfeuchte für Hölzer in allseitig geschlossenen Räumen mit Heizung 6-12% und unbeheizten Räumen 9-15% betragen.

Der Echte Hausschwamm ist ein rein saprotropher Pilz, dass heißt, er befällt totes und verbautes Holz. Charakteristisch ist die Braunfäule (Destruktionsfäule). Dieser Pilz hat sich auf den Abbau von Zellulose spezialisiert. Übrig bleibt das Lignin, welches ein braunes Aussehen hat.

Beispiele für gefährdete Bereiche, bei denen durch ungenügende Lüftung die Luftfeuchtigkeit sehr hoch sein kann, sind:
- Speiseschränke, Speisekammern
- nicht gelüftete WCs, Bäder, Waschräume
- nicht gelüftete Kellerräume
- Zimmerecken hinter Schränken und kalter Außenwand
- Fehlböden bei Holzbalkendecken an beanspruchte Außenwände mit Schlagregen, wo die Dielen und Fußbodenleisten verschlossen sind u.a.m.
- Salzbelastetes Mauerwerk z.B. am Drempelmauerwerk (Das Salz ist hygroskopisch und liefert so geügend Feuchtigkeit zum Wachstum des Hausschwammes)

Die Bekämpfung und Schadensbeseitigung des Echten Hausschwammes ist durch ein Fachunternehmen auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung vorzunehmen.

 
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