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Sicherungshypothek

Sicherungshypothek

Eine Sicherungshypothek ist eine gewöhnliche Hypothek, die zur Sicherung einer Forderung in das Grundbuch eingetragen wird. Die Forderung muss dem Grunde und der Höhe nach belegt sein. Die Sicherungshypothek ist eine besonders akzessorische (untergeordnete) Hypothek. Besteht eine Forderung, ist die Sicherheit rechtswirksam vorhanden. Ist die Forderung erfüllt, entfällt zwangsläufig das Sicherungsrecht und die Hypothek wird zur Eigentümergrundschuld umgewandelt. Der Gläubiger kann sich zum Beweis des Anspruchs nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen, sondern er muss die Forderung und die Höhe der Forderung nachweisen.

Eine Zwangssicherungshypothek ist eine Form der Zwangsvollstreckung in Immobi-lien, kann aber nur für einen Betrag von mehr als 750,– EUR erwirkt werden. Mit dem Vollstreckungstitel und dem darauf durch das zuständige Grundbuchamt gemach­ten Vermerk zur Eintragung der Zwangssi­cherungshypothek kann sofort eine Zwangs­versteigerung oder Zwangsverwaltung be­trieben werden.

Ein Bauunternehmer kann eine Sicherungs­hypothek für seine Forderungen aus der Er­richtung eines Bauwerkes oder von Teilen eines Bauwerkes an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen.

 
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