Eine Sicherungshypothek ist eine gewöhnliche Hypothek, die
zur Sicherung einer Forderung in das Grundbuch eingetragen wird. Die Forderung
muss dem Grunde und der Höhe nach belegt sein. Die Sicherungshypothek ist eine
besonders akzessorische (untergeordnete) Hypothek. Besteht eine Forderung, ist
die Sicherheit rechtswirksam vorhanden. Ist die Forderung erfüllt, entfällt
zwangsläufig das Sicherungsrecht und die Hypothek wird zur
Eigentümergrundschuld umgewandelt. Der Gläubiger kann sich zum Beweis des
Anspruchs nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen, sondern er muss die
Forderung und die Höhe der Forderung nachweisen.
Eine Zwangssicherungshypothek ist eine Form der
Zwangsvollstreckung in Immobi-lien, kann aber nur für einen Betrag von mehr als
750,– EUR erwirkt werden. Mit dem Vollstreckungstitel und dem darauf durch das
zuständige Grundbuchamt gemachten Vermerk zur Eintragung der Zwangssicherungshypothek
kann sofort eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung betrieben werden.
Ein Bauunternehmer kann eine Sicherungshypothek für seine
Forderungen aus der Errichtung eines Bauwerkes oder von Teilen eines Bauwerkes
an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen.