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Gesundheitsgefährdung Eine Gesundheitsgefährdung kann passiv und aktiv hervorgerufen werden. 1. passiv: durch Einatmen von gasförmigen, gesundheitsschädlichen Stoffen sowie von fibrosen Feinstäuben, durch die Nahrungsaufnahme, durch radioaktive Strahlung, durch allgemeinen Lärm, durch den Straßen-Verkehr. 2. aktiv: durch Freisetzung von gesundheitsschädlichen Gasen, Lösungen und anderen Produkten, durch Gewaltanwendung. All diesen Faktoren ist gemeinsam, daß sie äußere und / oder innere Schäden am Körper des Menschen verursachen können.
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