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Geschoßflächenzahl (GFZ) Die Geschoßflächenzahl ist ein Maß für die Dichte einer Bebauung und wird von den Kommunen im Bebauungsplan festgelegt. Die Geschoßflächenzahl 0,4 bedeutet beispielsweise, dass auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück maximal 400 Quadratmeter Geschoßfläche gebaut werden darf. Dabei bleibt zunächst offen, wie sich die Geschoßflächen verteilen, ob also in die Höhe oder in die Breite gebaut wird, da die Anzahl der Geschoße durch andere Vorschriften geregelt wird. Die Geschoßfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschoße (die Außenmaße sind maßgebend), wobei, je nach Landesrecht, Balkone und Terrassen unberücksichtigt bleiben können.
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