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Versicherungssumme

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die im Versi­cherungsvertrag (der Police) festgeschriebe­ne Summe, die fällig wird, wenn das versi­cherte Ereignis eintritt. Sie kann frei verein­bart werden, wird sich aber im Bereich der Sachversicherungen, der Hausratversiche­rung z. B., weitgehend am tatsächlichen Wert der Sache orientieren.

Nach der so genannten Quadratmeterversi­cherung wird die Versicherungssumme nach der Wohn- und Nutzfläche und einer Aus­stattungskategorie berechnet. Diese Variante ist zeitsparend und die Versicherung ver­zichtet bei korrekter Angabe der Flächen im Schadenfall auf den Einwand der Unterver­sicherung.

Bei der Summenversicherung (Sie erkennen, dass nach der Quadratmeterversicherung der Wert Ihres Eigentums nicht annähernd er­fasst wird.) ergibt sich die Versicherungs­summe aus dem Neuwert aller zu versi­chernden Gegenstände und Geräte in der Wohnung. Es muss sehr aufwendig eine de­taillierte Ausstattungsliste erstellt werden. Wenn die auf diese Art festgestellte Versi­cherungssumme doch nicht dem tatsächli­chen Wert des Hausrats zum Zeitpunkt des Schadenfalles entspricht, kann die Versiche­rung den Einwand der Unterversicherung geltend machen.

 
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