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Sachverständiger

Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist immer eine Einzel­person, also keine Firma oder ein Büro als Ganzes, die auf einem bestimmten Fachge­biet eine besondere Sachkunde aufweist und in der Lage ist, fachlichen Laien, Gerichten und Behörden einen eigenen Standpunkt zu ermöglichen. Die in der gutachterlichen Stel­lungnahme getroffenen Schlussfolgerungen beziehen sich i. d. R. auf möglichst konkrete Fragestellungen zu Einzelproblemen. Diese Eingrenzung ist besonders in gerichtlichen Auseinandersetzungen wichtig. Der Sach­verständige teilt prinzipiell zutreffende Er­fahrungen mit und stellt Tatsachen fest. Er wird vom Gericht für den Einzelfall ausge­wählt, in erster Linie, aber nicht ausschließ­lich, aus dem Kreis der ö. b. u. v. (öffentlich bestellten und vereidigten) Sachverständi­gen. Der öffentlich bestellte Sachverständige ist ausdrücklich verpflichtet, für das Gericht tätig zu werden, es sei denn, ihm steht ein Verweigerungsrecht zu. In der Schweiz und in Österreich hat der Sachverständige ver­gleichbare Aufgaben.

 
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