|
Die EnEV gilt für alle Gebäude, die zum Zwecke ihrer Nutzung beheizt werden müssen. Der Regelungsbereich der Verordnung umfasst im Prinzip alle neu zu bauenden und die zu verändernden beheizten Gebäude einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Warmwasserbereitung dienenden Anlagen.
|